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Jan 29, 2018 - 20:51
Das ist auf der Seite zu SUS erläutert.
Ist für ein Plugin jedoch die gültige SUS-Laufzeit einmal abgelaufen, ist nachträglich keine Verlängerung mehr möglich. Die Eingabe eines neuen SUS-Freischaltcodes ist dann erfolglos. Auch der Abschluß einer SUS-Flatrate ist dann für dieses Plugin erfolglos. Vor Ablauf eines SUS werden Sie aber rechtzeitig informiert.
Wenn ein NEO Plugin einmal ausgelaufen ist und aus dem SUS rausfällt bringt es auch nichst zu einem späteren Zeitpunkt dann eine SUS Flatrate zu erwerben, da SUS durchgehend abgeschlossen sein muss, es hätte also vor dem 31.8.2017 abgeschlossen werden müssen. Das ausgelaufende Plugin muss dann neu erworben werden, wenn dies einmal ausgelaufen ist siehe auch SUS Erläuterung. Die Plugins sind zum 31.8.2017 ausgelaufen, die SUS Flatrate aber erst am 18.10.2017 erworben worden. Dadurch können Plugins für die noch ein SUS gilt weiter mit SUS genutzt werden nicht aber ausgelaufende Plugins erneut freigeschaltet.
Es muss also durchgehend ein SUS abgeschlossen sein, siehe auch Beispiel 2 bzw. 3.
Ist für ein Plugin jedoch die gültige SUS-Laufzeit einmal abgelaufen, ist nachträglich keine Verlängerung mehr möglich. Die Eingabe eines neuen SUS-Freischaltcodes ist dann erfolglos. Auch der Abschluß einer SUS-Flatrate ist dann für dieses Plugin erfolglos. Vor Ablauf eines SUS werden Sie aber rechtzeitig informiert.
Wenn ein NEO Plugin einmal ausgelaufen ist und aus dem SUS rausfällt bringt es auch nichst zu einem späteren Zeitpunkt dann eine SUS Flatrate zu erwerben, da SUS durchgehend abgeschlossen sein muss, es hätte also vor dem 31.8.2017 abgeschlossen werden müssen. Das ausgelaufende Plugin muss dann neu erworben werden, wenn dies einmal ausgelaufen ist siehe auch SUS Erläuterung. Die Plugins sind zum 31.8.2017 ausgelaufen, die SUS Flatrate aber erst am 18.10.2017 erworben worden. Dadurch können Plugins für die noch ein SUS gilt weiter mit SUS genutzt werden nicht aber ausgelaufende Plugins erneut freigeschaltet.
Es muss also durchgehend ein SUS abgeschlossen sein, siehe auch Beispiel 2 bzw. 3.
Feb 02, 2018 - 09:00
Hallo,
ich habe seit heute exakt das gleich Problem.
Worin liegt denn jetzt der Sinn der SUS Flatrate wennich mit dem erneuten Kauf mindestens 12 Monate SUS eh dazu bekomme?
Mal ganz abgesehen von dieser Geschäftspraxis - die gekaufte Hardware ist nicht zu verwenden.
Mal so als Analogie:
Ich kann mein Auto nicht mehr fahren, weil ich beim Hersteller keine bindende Lizenz für einen Weiterbetrieb erworben habe.
Mein Fernseher funktioniert nach 2 Jahren nicht mehr, weil ich kein Abo abgeschlossen habe.
Schon der erste Teil ist rechtlich eher Grauzone aber die letztere Teil geht gar nicht. auch wenn man den Verbraucher "informiert" (über was? Email? Brieftaube?) können Sie die Funktion eines Gegenstandes so nicht einschränken - schon garnicht mit einer Aufklärungsemail nach einem Jahr oder länger ab Kaufdatum.
Für mich ist das ein Fall für die Medien sowie dem Rechtsanwalt. Eine absolute Frechheit gegen die zumindest ich mich wehren werde.
ich habe seit heute exakt das gleich Problem.
Worin liegt denn jetzt der Sinn der SUS Flatrate wennich mit dem erneuten Kauf mindestens 12 Monate SUS eh dazu bekomme?
Mal ganz abgesehen von dieser Geschäftspraxis - die gekaufte Hardware ist nicht zu verwenden.
Mal so als Analogie:
Ich kann mein Auto nicht mehr fahren, weil ich beim Hersteller keine bindende Lizenz für einen Weiterbetrieb erworben habe.
Mein Fernseher funktioniert nach 2 Jahren nicht mehr, weil ich kein Abo abgeschlossen habe.
Schon der erste Teil ist rechtlich eher Grauzone aber die letztere Teil geht gar nicht. auch wenn man den Verbraucher "informiert" (über was? Email? Brieftaube?) können Sie die Funktion eines Gegenstandes so nicht einschränken - schon garnicht mit einer Aufklärungsemail nach einem Jahr oder länger ab Kaufdatum.
Für mich ist das ein Fall für die Medien sowie dem Rechtsanwalt. Eine absolute Frechheit gegen die zumindest ich mich wehren werde.
Feb 03, 2018 - 09:09
Hallo an Alle,
nun hat es auch mich erwischt... Entweder ich habe das Modell SUS nicht verstanden oder einen Fehler gemacht (SUS-Flatrate schon vor Monaten abgeschlossen, als das neue Modell griff). Ich habe mich auch eben an die o.g. E-Mail-Adresse gewandt, möchte aber wegen des Wochendendes auch hier noch einmal kurz nachfragen, ob es dafür eine einfache und schnelle Lösung gibt?
Viele Dank im voraus und ein schönes Wochenende wünschend, Micha
nun hat es auch mich erwischt... Entweder ich habe das Modell SUS nicht verstanden oder einen Fehler gemacht (SUS-Flatrate schon vor Monaten abgeschlossen, als das neue Modell griff). Ich habe mich auch eben an die o.g. E-Mail-Adresse gewandt, möchte aber wegen des Wochendendes auch hier noch einmal kurz nachfragen, ob es dafür eine einfache und schnelle Lösung gibt?
Viele Dank im voraus und ein schönes Wochenende wünschend, Micha
Von
ich habe im Oktober das V5+ gekauft und die Lizenz laut Erfasster Bildschirmausschnitt: 18.10.2017 08:48 freigeschalten auf dem V5+
Nun ist aber eine Lizenz von einem alten Gateway drin, keine Ahnung wie die da reinkommt und hier sind jetzt alle seit 10-2017 gekauften Plugins drin.
Gebe ich die neue Gateway Lizenz von 10-2017 ein, sind die Plugins nicht aufgeführt, gebe ich die alte Lizenz an (über Abfrage Mediola Portal) sind die gekauften Plugins wieder da
Was nun?
Von
-alte Gateway Lizenz abgelaufen, Homematic Plugin abgelaufen, aber gültig SUS und viele weitere gültige Plugins
-neue Gateway Lizenz (gültig bis 30.01.19) sind keine Plugins hinterlegt und können nicht freigeschalten werden da Freischaltcode schon einmal verwendet
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